Steuer-Tipps

Steuer-Tipps: Diese Versicherungsbeiträge sind absetzbar

Der Staat ermöglicht seinen Bürgern, sich einen Teil der gezahlten Versicherungsbeiträge bei Steuererklärung zurückzuholen.
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Alle Jahre wieder ist die Steuererklärung fällig – und alle Jahre wieder hat man die Chance, sich einige angefallene Kosten (z.B. Versicherungsbeiträge) vom Staat zurückzuholen. Daher lohnt es sich, regelmäßig einen Blick auf eventuelle neue Gesetze und Regelungen zu werfen. Anpassungen beispielsweise von Höchstgrenzen gibt es immer wieder. Beim Absetzen der Beiträge für einige notwendige Versicherungen hat sich 2019 jedoch nichts geändert. Die Chance darauf hat jeder Steuerzahler nach wie vor.

Förderung von empfehlenswerten Policen

Neben der verpflichtenden Krankenversicherung existieren einige weitere sehr empfehlenswerte Policen, die jeder Bürger abschließen sollte. Eine Haftpflicht ist die wichtigste private Police, denn schließlich kann bereits durch eine kleine Unachtsamkeit ein enormer finanzieller Schaden entstehen. Es gibt verschiedene Arten der Haftpflichtversicherung, über die man beispielsweise den eigenen Betrieb oder das eigene Haus und Grundstück absichern kann. Auch eine Vorsorge bzgl. einer eventuellen Berufsunfähigkeit ist unbedingt empfehlenswert.

Welche Versicherungsbeiträge kann man absetzen?

Welche Versicherungsbeiträge kann man bei der Steuererklärung absetzen?
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Bei folgenden Policen ermöglicht der Staat seinen Bürgern, sich einen Teil der gezahlten Versicherungsbeiträge zurückzuholen.

  • Notwendige oder stark empfohlene Verträge für Privatpersonen wie die Haftpflicht sowie die Kranken-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Rentenpolice gelten als sogenannte Vorsorgeversicherungen. Die Beiträge dafür können als Sonderausgaben angegeben werden.
  • Wer sich mit einer Berufshaftpflicht-, einer Unfall-, extra für den Job, oder einer Rechtsschutzpolice vor beruflichen Risiken absichert, der kann die Kosten dafür als Werbungskosten absetzen.

Welche Höchstgrenzen gibt es?

Damit niemand aufgrund der regelmäßigen Beitragskosten vor dem Abschluss einer sinnvollen Police zurückschreckt, können diese einen Platz in der jährlichen Steuererklärung finden. Rückforderungen in unbeschränkter Höhe sind für private Absicherungen jedoch nicht möglich. Für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen wie die Kranken-, Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung können Arbeitnehmer bis zu 1.900 Euro pro Jahr absetzen.

Wer aus beruflichen Gründen einen entsprechenden Vertrag abschließen muss, hat Glück. Die Versicherungsbeiträge für Berufshaftpflicht und Co. können in vollem Umfang als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Tipp: Nicht den Aufwand scheuen

Da die Steuererklärung nicht gerade die schönste Freizeitbeschäftigung ist, wollen viele damit so schnell wie möglich fertig werden. Doch es kann sich finanziell lohnen, die genauen Beitragssätze der genannten Versicherungen herauszusuchen und anzugeben.

Da auch bei den Abgaben die Digitalisierung in vollem Gange ist, ist es keinesfalls nötig, auf Verdacht sämtliche Nachweise direkt mitzuschicken. Wer sich für den digitalen Weg der Steuererklärung entschieden hat, um Papier zu sparen, muss also keinen Berg an Kopien und Ausdrucken befürchten. Es gilt, dass sämtliche Nachweise und Unterlagen (wie Verträge und Kontoauszüge) nur auf Nachfrage vorzulegen sind.

Mit ein paar zusätzlichen Einträgen kann man also sichergehen, dass man sich von der jährlichen Steuerlast den maximal möglichen Betrag zurückholen.

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Redaktion

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