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Umfrage: Mehrheit der Unternehmer findet Zeitumstellung überflüssig

Umfrage: Mehrheit der Unternehmer findet Zeitumstellung überflüssig
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Die Zeitumstellung steht mal wieder an. Am Sonntag, 26. März 2017, wird die Uhr wieder auf Sommerzeit umgestellt, also um eine Stunde vor gestellt (in der Nacht von 2 Uhr auf 3 Uhr ). Immer mehr Unternehmen befürworten die Abschaffung der Zeitumstellung, weil sie keine positiven Auswirkungen auf den Energieverbrauch in ihrem Unternehmen sehen. Dafür befürchten viele eine geringere Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter nach der Zeitumstellung. Das ergab eine repräsentative YouGov-Umfrage unter 517 Unternehmensentscheidern im Auftrag des Energieanbieters E.ON. Auch eine weitere repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag der Krankenkasse DAK-Gesundheit zeigt die Ablehnung gegenüber der Umstellung. Knapp drei Viertel der Bevölkerung (74 %) halten die Umstellung von Sommer- auf Winterzeit für überflüssig. Im Jahr 2013 sagten dies nur 69 %.

Unternehmen würden die Zeitumstellung am liebsten abschaffen

63 Prozent der Arbeitgeber gaben in der Umfrage an, dass die Zeitumstellung aus Unternehmensperspektive „überflüssig“ sei und würden sie am liebsten ganz abschaffen, da sie keinen Mehrwert biete. Viele Unternehmer sehen zudem das Umstellen der Uhr unter wirtschaftlichen Aspekten kritisch: 42 Prozent der Befragten meinen, dass das Prozedere der zweimal jährlichen Zeitjustierung (eher) negative Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter hat.

Keine Auswirkung auf den Energieverbrauch erwartet

Ursprünglich wurde die Umstellung von Sommer- auf Winterzeit im Jahr 1980 eingeführt, um Energie zu sparen. Dieses Argument sehen die Unternehmen jedoch kritisch: Laut Umfrage ergeben sich für 63 Prozent der befragten Unternehmer weder positive noch negative Zusammenhänge mit ihrem Energieverbrauch. Das bestätigt auch Dr. Heinz Rosenbaum, Geschäftsführer der E.ON Energie Deutschland: „Die Zeitumstellung führt zu keiner spürbaren Einsparung von Energie – weder bei privaten Haushalten, noch bei Unternehmen.“

Die Zeitumstellung der inneren Uhr

Während sich die Zeiger unseres Weckers mit einem Handgriff manipulieren lassen – manche Zeitmesser machen das sogar funkgesteuert ganz von alleine – vergessen wir oft, dass es eine Uhr gibt, die man nicht so leicht umstellen kann: die innere Uhr. Der wichtigste Anhaltspunkt für unsere innere Uhr ist das Sonnenlicht. Wenn plötzlich eine Stunde wegfällt oder dazukommt, gerät bei sensiblen Menschen schnell einiges durcheinander. Die Effekte sind bei den meisten Menschen allerdings gering. So antworteten die Befragten auf die Frage des Meinungsforschungsinstituts YouGov „Die Nacht, in der die Uhren vorgestellt werden, ist eine Stunde kürzer. Haben Sie an vergangenen Umstellungsterminen den fehlenden Schlaf gemerkt?“ 55 % mit „Nein“ und 39 Prozent mit „Ja“.

Abmahnung bei Verspätungen möglich

Als Ausrede für zu spätes Erscheinen am Arbeitsplatz taugt die Umstellung der Uhrzeit laut den Experten von ARAG nicht. Schließlich ist Wochenende und die Zeitumstellung ist bekannt, so dass sich Arbeitnehmer darauf einstellen können und sogar müssen: Wer trotzdem verschläft, muss sogar mit einer Abmahnung rechnen. Etwas komplizierter ist es bei den Nachtschichtarbeitern, die auch am Wochenende ran müssen. Wenn eine feste Arbeitszeit vereinbart wurde, muss die „verlorene“ Stunde nicht nachgearbeitet werden. Denn wenn die Arbeitszeit auf diese Nacht festgelegt ist, ist für die entfallende Stunde die Arbeitsleistung objektiv unmöglich. Demnach wird der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht befreit – umgekehrt aber auch der Arbeitgeber von seiner Vergütungspflicht, so die Experten. Festgelegt ist dies in Paragraf 275 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Quelle: E.ON / ARAG / DAK

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Redaktion

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