Finanzen & Märkte

Es grünt so grün – Gartenarbeit von der Steuer absetzen

Zu den Handwerkerleistungen gehören Gartengestaltung und Gartenpflege wie Rasenlegen, Pflanzenarbeiten und Aushub- sowie Erdarbeiten oder Pflasterarbeiten bei einer neuen Terrasse. So entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 13. Juli 2011 (Aktenzeichen: VI R 61/10). Heckenschneiden, Rasenmähen und Unkrautjäten gehören wiederum zu den haushaltsnahen Dienstleistungen in der Steuerklärung. Beides gilt auch für Zweit-, Ferien- oder Wochenendwohnungen und -häuser sowie Schrebergartenlauben. Allerdings sind die Bedingungen, dass das Haus bzw. die Wohnung auf dem Grundstück selbst bewohnt sein muss – also nicht dauervermietet –, und es darf kein Neubau sein, weil dann keine Absetzungen für die Gartenarbeiten gelten. Wohnt man nur zeitweise im Gebäude, wie bei einem Ferienhaus, ist das in Ordnung. Überlässt man einem Kind eine Wohnung zur unentgeltlichen Nutzung oder nutzt eine geerbte Wohnung zu eigenen Wohnzwecken, gilt dies auch. Selbst dann, wenn der Haushalt im europäischen Ausland liegt. Im Umkehrschluss bedeutet das, zu dem Gartengrundstück muss ein selbst bewohntes Haus oder eine selbst bewohnte Wohnung oder dergleichen unbedingt dazugehören, damit man die Kosten für die Gartenarbeit steuerlich absetzen kann.

Was kann man absetzen?

20 Prozent der Lohnkosten und maximal 1.200 Euro im Jahr kann man bei allen Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen. Das entspricht einer maximalen Rechnungssumme von 6.000 Euro. 20 Prozent der Lohnkosten und maximal 4.000 Euro im Jahr kann man bei den haushaltsnahen Dienstleistungen absetzen. Das entspricht einer maximalen Rechnungssumme von 20.000 Euro. Dabei werden Materialkosten nicht berücksichtigt, die Absetzung bezieht sich auf Arbeits- und Fahrtkosten. Auf einem Zahlungsbeleg als Nachweis müssen diese Kosten also getrennt genannt und ausgewiesen werden, mit enthaltenen Mehrwertsteuerangaben. Maschinenkosten, Kosten für Verbrauchsmittel wie Reinigungsmittel und Entsorgungskosten, wie bei Gartenabfällen, können als Nebenleistungen abgesetzt werden. Bei Beträgen bis 100 Euro kann man eine Quittung einreichen, bei größeren Beträgen sieht das Finanzamt gerne eine Kontoüberweisung als Nachweis. Barauszahlungen werden nicht anerkannt.

Wollen Sie eine neue Mauer zwischen sich und den Nachbarn ziehen, gilt dies als Handwerkerleistung sowie auch bei Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen im Gartenbereich. Tipp: Wenn man größere Projekte plant, sollte man diese auf drei Jahre verteilen. Auf diese Weise kann man den maximalen Förderbeitrag von 6.000 Euro Rechnungssumme jährlich bei Handwerkerleistungen nutzen. Die Maximalsumme bei haushaltsnahen Dienstleistungen kann man für alle entsprechenden Services nutzen. Faustregel ist – könnte ich den Dienst eigentlich selbst erledigen, so ist es eine haushaltsnahe Dienstleistung, ist es ein professionaler Handwerkerdienst, dann nicht. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen auf einem Gartengrundstück gehören also auch Wach- und Winterdienste. Tipp am Rande: Für Beschäftigte auf 450-Euro-Basis, die zu Hause für einen tätig sind, kann man bis zu 510 Euro im Jahr Steuern zurückholen. Die Vergünstigung darf man zusätzlich zu dem Abzug für haushaltsnahe Dienstleistungen und zu den Arbeitskosten von Handwerkern geltend machen.

(Karoline Sielski)

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe DIE WIRTSCHAFT 08.2023 

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