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Gleichstellung von Geschlechtern

Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist und bleibt ein grundlegendes Menschenrecht. Zudem ist die Gleichstellung für eine gerechte und friedliche Gesellschaft zwingend notwendig. Daher sind gezielte Maßnahmen und Projekte erforderlich, um noch immer bestehende Ungerechtigkeiten abzubauen und Frauen zu stärken.

Dafür stellt die Stadt Köln, wie auch schon im vorigen Jahr, einen Betrag von 100.000 Euro für das Förderprogramm zur Gleichstellung von Frauen und Männern zur Verfügung. 2023 wurde elf Projekten eine Förderung bewilligt. Unter anderem gehörten zu den ausgewählten geschlechtersensible Workshops für Schüler und Schülerinnen wie auch eine Workshop-Reihe zum Thema kritische Männlichkeit und zur Verantwortung von Männern in der Gleichstellungsarbeit.

Und auch im Jahr 2024 können Projekte einen Betrag zwischen 500 und 15.000 Euro als Unterstützung erhalten, sofern sie die nachfolgenden Handlungsfelder aufgreifen:

  • tradierte geschlechtsspezifische Rollenzuweisungen
  • gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt
  • gleichberechtigte Teilhabe in Politik und Gesellschaft
  • Gewalt und Diskriminierung gegenüber Frauen/Mädchen sowie Männern/Jungen

Welche Projekte können eine Förderung erhalten?

Bei den Projekten kann es sich beispielsweise um Formate wie Workshops, Fachtagungen, Podiumsdiskussionen, Kampagnen, Wettbewerbe und Schulungen handeln. Außerdem können die Entwicklung und die Erstellung von Materialien oder auch andere Formate oder innovative Methoden gefördert werden. Ziel aller Projekte muss die bewusstseinsbildende Aufklärungs- und Informationsarbeit zur Erreichung der Gleichstellung von Frauen und Männern sein.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Institutionen, Organisationen, Vereine, Projekte sowie Initiativen unter folgenden Bedingungen:

  • Ziel der Antragsteller muss die Gleichstellung von Frauen und Männern sein.
  • Sie müssen ihren Sitz in Köln haben oder in Köln tätig sein.
  • Die Institution, Organisation etc. darf nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein.
  • Politische Vereinigungen können nur in Kooperation mit freien Trägern einen Förderantrag stellen.
  • In Köln wirkende Einzelpersonen sind ebenfalls antragsberechtigt.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Interessierte müssen die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen bis spätestens zum 30. April 2024 einreichen. Beigefügt werden muss ein Finanzplan, der Einzelheiten zu den Finanzpositionen enthält. Genaue Informationen zum Finanzplan gibt es auf der Seite der Stadt Köln. Bei eingetragenen Vereinen muss außerdem eine Kopie der Satzung sowie ein Vereinsregisterauszug dem Antrag beiliegen.

Welche Fristen gibt es?

Die Beratung sowie die Antragstellung sind seit dem 15. Februar 2024 möglich. Die Frist zur Stellung des Antrages endet am 30. April 2024. Für das Projekt selbst, welches die Förderung erhalten soll, gelten folgende Eckdaten:

  • Start des Projektes: zwischen 1. November 2024 und 31. Januar 2025
  • Ende des Projektes: spätestens 31. Januar 2027
  • Der Projekt- und somit Förderzeitraum beträgt maximal 24 Monate.

Nach Erhalt der Anträge legt die Stadt dem Ausschuss für Gleichstellung Vorschläge zur Bewilligung der Förderung vor. Im Anschluss an die Entscheidung erfolgt die Auszahlung der bewilligten Summe an die ausgewählten Projekte.

Die Stadt Köln empfiehlt, sich bei Interesse möglichst frühzeitig, aber spätestens zwei Wochen vor Ende der Antragsfrist zu melden und sich beraten zu lassen. Zuständig ist das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern:

Stadt Köln

Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern

Willy-Brandt-Platz 3

50679 Köln

gleichstellungsamt@stadt-koeln.de

Telefon: 0221 221-26348

 

Weitere Informationen zu Fördervoraussetzungen sowie Antragsformulare sind zudem abrufbar unter www.stadt-koeln.de/artikel/72633/index.html

(Monika Eiden)

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