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Logistikbranche im Aufschwung: Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer

Logistikbranche im Aufschwung: Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer
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Der Onlinehandel in Deutschland boomt. Das hat nicht nur Auswirkungen auf stationäre Ladengeschäfte, sondern auch auf den deutschen Paketmarkt und die Logistikbranche. Schließlich erwarten die Kunden, dass die Pakete möglichst schnell bei ihnen ankommen, damit sie die bestellte Ware in Augenschein nehmen können. Die damit verbundenen Unmengen an Sendungen müssen Logistik- und Postunternehmen wie die Deutsche Post, Hermes oder GLS bewältigen, die dazu immer mehr Paketboten und Kraftfahrzeuge auf die Straße schicken. Bei der Planung müssen Flottenmanager allerdings die Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern beachten.

Erneut Rekord beim Sendungsvolumen in der Logistikbranche

Erneut Rekord beim Sendungsvolumen in der Logistikbranche
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Laut der KEP-Studie 2018, die der Bundesverband für Paket und Expresslogistik (BIEK) e.V. in Auftrag gegeben hat, hat sich das Sendungsvolumen in der Branche der Kurier-Express-Paket-Dienste in den letzten 17 Jahren fast verdoppelt. Im Jahr 2016 wurde zum ersten Mal die Marke von 3 Milliarden Paketen geknackt, und 2017 verzeichnete die Branche einen erneuten Anstieg. So wurden 2017 in Deutschland 3,35 Milliarden Pakete transportiert, das entspricht einem Plus von 6,1 Prozent und ist ein erneuter Rekord.

Das kurbelt zwar den Umsatz von Post- und Logistikunternehmen an, doch stellt gleichzeitig eine enorme Herausforderung dar, da alle Pakete zügig und effizient ausgeliefert werden sollen. Dass dieses Geschäft nicht auf Kosten der Berufskraftfahrer geht, sollen EU-Richtlinien sicherstellen. Die Vorschriften zu Lenk- und Fahrzeiten für Fahrer des Straßengüterverkehrs sowie der Personenbeförderung umfassen nicht nur Tages- und Wochenlenkzeiten. Auch die Ruhezeiten und relevante Fahrer- und Fahrzeugdaten müssen erfasst werden.

EU-Richtlinien für Berufskraftfahrer

EU-Richtlinien für Berufskraftfahrer
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Grundsätzlich sind Fahrtenschreiber Pflicht bei Transportern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Durch den Fortschritt der Digitalisierung funktionieren Fahrtenschreiber heutzutage weitestgehend nicht mehr mechanisch, sondern digital. Mithilfe solcher digitalen Fahrtenschreiber lassen sich Daten schnell und einfach sammeln und auswerten. Verantwortlich dafür sind die Flottenmanager eines Unternehmens. Sie sind zuständig für die Ausrüstung aller eingesetzten Fahrzeuge mit Fahrtenschreiber und für deren Funktionstüchtigkeit. Außerdem müssen sie überwachen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Das Gesetz sieht eine maximale Lenkzeit von neun Stunden täglich vor; zweimal wöchentlich sind jedoch auch zehn Stunden erlaubt. Insgesamt darf ein Berufskraftfahrer sein Fahrzeug nicht mehr als 56 Stunden pro Woche lenken. Dabei darf allerdings die Lenkzeit auf zwei Wochen gerechnet 90 Stunden nicht überschreiten.

Wichtig ist jedoch auch das Einhalten der Ruhezeiten. Dabei handelt es sich um die Zeit, die der Fahrer fernab vom Lenkrad als Freizeit zur Verfügung hat. Durch die Ruhezeiten soll die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden, denn bei mangelnder Konzentration aufgrund von Müdigkeit oder Überarbeitung steigt das Unfallrisiko. Das EU-Recht sieht deshalb nach der Lenkzeit eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden vor, die drei Mal pro Woche auf neun Stunden reduziert werden kann.

Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften tragen Fahrer und Flottenmanager gleichermaßen. Denn nur durch gemeinsame vertrauensvolle Zusammenarbeit kann die Sicherheit auf den deutschen Straßen auch bei einem hohen Logistikaufkommen gewährleistet werden.

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Redaktion

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