Im Jahr 2023 startete die Stadt Köln erfolgreich das Sonderförderprogramm „Unterstützung Handel“. Und auch im Jahr 2024 führt sie das Programm weiter und stellt dazu erneut 300.000 Euro zur Verfügung. Das Ziel ist, den Kölner Einzelhandel in den Bezirks- und Stadtteilzentren zu unterstützen und dadurch die Attraktivität der Geschäftsstraßen wiederzubeleben und zu stärken.
Bereits am 29. Februar 2024 hatte der Wirtschaftsausschuss des Rates in seiner Sitzung die Haushaltsmittel zur erneuten Durchführung des Förderprogramms freigegeben. „Die Konkurrenz durch den Onlinehandel, aber auch weltweite Krisen wie die Coronapandemie und kriegerische Auseinandersetzungen hatten negative Auswirkungen auf die Umsatzentwicklung der Geschäftstreibenden. Ich bin daher sehr froh, dass es uns gemeinsam gelungen ist, das erfolgreiche Programm aus dem vergangenen Jahr fortzuführen, um die Händler*innen im Kölner Stadtgebiet zu unterstützen“, erklärt Andree Haack, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales der Stadt Köln.
Dabei wurde der Katalog der Fördermaßnahmen auf Wunsch der Einzelhändler erweitert. Im vorigen Jahr wurden gemeinsame dekorative Maßnahmen gefördert. Dazu kommen nun Maßnahmen im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Werbemaßnahmen, Begrünung und Sitzmöbeln im öffentlichen Raum. Zudem ist ein Antrag auf Finanzierung von organisatorischen Unterstützungskräften möglich. Weg fällt in diesem Jahr die Förderung zur Anschaffung von Winter- oder Weihnachtsbeleuchtung sowie zu deren Montage und Demontage. Neu ist außerdem, dass sich das Förderprogramm ausschließlich auf die Bezirks- und Stadtteilzentren („Veedelszentren“) konzentriert. Für die Kölner City hingegen steht ein separates Förderbudget zur Verfügung.
Mit dem Förderprogramm beabsichtigt die Stadt Köln die Erreichung folgender Ziele:
Dabei können Dienstleistungen und Sachausgaben in folgenden Bereichen gefördert werden:
Marketingmaßnahmen: Radiowerbung, analoge Werbung (beispielsweise Broschüre, Plakatierung, Veedelsheft etc.), Pflege Homepage/Social Media, Werbung auf beleuchteten Werbeträgern, Banner etc.
Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen: technische Infrastruktur, Programmförderung, Agenturbegleitung etc.
Dekorative und gestalterische Maßnahmen: saisonale und ganzjährige Straßendekorationen, Fassaden-/Straßenbegrünung, Sitzmöbel im öffentlichen Straßenland (keine Außengastronomiemöblierung) Dekorative und gestalterische Maßnahmen, die zur Einhaltung der Klimaschutzziele beitragen, werden zudem priorisiert.
Organisationskräfte: projektbezogen arbeitende Personalkapazitäten in den zur Antragstellung berechtigten Organisationen (beispielsweise Einsatz als „Veedelskümmerer“ etc.)
Ab sofort und bis zum 10. April 2024 können Interessierte, die das lokale Geschäftszentrum vor Ort aufwerten möchten, die Fördermittel beantragen. Angesprochen sind damit Werbe-, Interessengemeinschaften und Verbände, sonstige Zusammenschlüsse aus Einzelhandels-, Gastronomie- und Handwerksbetrieben sowie Einzelhändler aus den Bezirks- und Stadtteilzentren. Berücksichtigt werden Projekte, deren Förderbedarf zwischen 8.000 und 20.000 Euro netto liegt.
Weitere Informationen zum Sonderförderprogramm „Unterstützung Handel“ sowie das Antragsformular sind auf der Seite der Stadt Köln unter https://www.stadt-koeln.de/artikel/72928/index.html abrufbar.
Bei Fragen können sich Interessierte an das Team der Stabsstelle Wirtschaftsförderung per E-Mail unter stabsstelle-wirtschaftsfoerderung@stadt-koeln.de wenden.
(Monika Eiden)
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