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Was sich 2017 im Arbeitsrecht ändert

Was sich 2017 im Arbeitsrecht ändert
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Wie jedes Jahr kommen auf Unternehmen auch 2017 zahlreiche Änderungen zu: Worauf Sie sich in diesem Jahr beim Arbeitsrecht einstellen müssen, haben wir für Sie zusammengefasst.

Mindestlohn

Aufgrund der medialen Aufmerksamkeit, die dieses Thema erregt, haben Sie es sicher schon mitbekommen, der Vollständigkeit halber sei es hier aber nochmals erwähnt: Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 1.1.2017 von 8,50 Euro pro Stunde auf 8,84 Euro. Das gilt allerdings nicht für jeden: In Land- und Forstwirtschaft, Fleischwirtschaft, Gartenbau sowie in der ostdeutschen Textilindustrie bleibt der Mindestlohn unverändert. Aktuelle Lohnbuchhaltungsprogramme wie diese berücksichtigen die Änderungen in der Regel automatisch.

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Ab 2017 müssen Leiharbeiter fest eingestellt werden, wenn sie eineinhalb Jahre im Betrieb tätig sind. In Tarifverträgen oder speziellen Betriebsvereinbarungen können allerdings abweichende Regelungen getroffen werden. Ist dies der Fall, müssen Leiharbeiter nach neun Monaten den gleichen Lohn erhalten wie Stammkräfte. Außerdem dürfen sie nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden.

Mutterschutzgesetz

Die bisher geltende Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) fällt weg und wird ins Mutterschutzgesetz MuSchG integriert. Dadurch ergeben sich einige Änderungen:

  • Der Mutterschutz gilt auch für Studentinnen und Schülerinnen. Sie sind in dieser Zeit also nicht verpflichtet, Vorlesungen oder den Unterricht zu besuchen. Wenn sie das wollen, steht es ihnen allerdings frei.
  • Wenn ein Kind mit Behinderung zur Welt kommt, verlängert sich der Mutterschutz von acht auf zwölf Wochen.
  • Eine längst überfällige Änderung ist die folgende: Bei einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche besteht nun generell ein viermonatiger Kündigungsschutz. Bisher galt der nur dann, wenn die Totgeburt schwerer als 500 Gramm war.

Lohnsteuer

Auch hier ändert sich im neuen Jahr Einiges. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Die Steuerabzugsbeträge bei Kirchensteuer, der Lohnsteuer und dem Solidaritätszuschlag werden neu definiert
  • Die Überlassung einer Bahncard (oder die Erstattung der Kosten) wird neu reguliert
  • Die Tagespauschale bei Auslandsaufenthalten ändert sich
  • Wer mit dem Firmenwagen von seiner Wohnung zu seiner ersten Arbeitsstätte fährt, unterliegt neuen Regeln
  • Bei der Gesamtumwandlung von Bar- zu Sachlohn kann es zu Einschränkungen kommen
  • Der Werbungsabzug bei Umzugskosten wird geändert. Das gilt auch für Arbeitszimmer und Bewirtungskosten.
  • Arbeitnehmer können nun von täglichen Mahlzeitszuschüssen profitieren
  • Die Freibeträge für die betriebliche Altersvorsorge werden erhöht
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Redaktion

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