Anschaffungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können bereits im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Betriebsausgabe zur Abschreibung geltend gemacht werden.
Anschaffungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können bereits im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Betriebsausgabe zur Abschreibung geltend gemacht werden.