Anschaffungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können bereits im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Betriebsausgabe zur Abschreibung geltend gemacht werden.
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Anschaffungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können bereits im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Betriebsausgabe zur Abschreibung geltend gemacht werden.