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Von Anfang an die passende Arbeitskleidung

by Redaktion
Von Anfang an die passende Arbeitskleidung copyright: engelbert strauss GmbH & Co. KG
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Von Anfang an die passende Arbeitskleidung
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Eine Idee in die Tat umzusetzen und daraus ein funktionierendes Unternehmen zu kreieren, ist eine große Herausforderung. Unzählige Aspekte sind dabei zu beachten und zu bearbeiten. Da ist die passende Arbeitskleidung, sofern erforderlich oder gewünscht, noch eine der kleineren Baustellen. Allerdings eine nicht zu unterschätzende.

Im Alltag ist der Anblick von Berufskleidung völlig normal. Das geht so weit, dass man z.B. in einem bekannten Möbelhaus von vornherein nach einem gelben Shirt Ausschau hält, wenn man einen Mitarbeiter zur Beratung benötigt. Das Gleiche gilt auch für viele Supermärkte, Handwerks- oder Gastronomiebetriebe. Häufig sind dort die Angestellten an ihren Shirts, Kitteln, Schürzen, Latzhosen, Blaumänner etc. zu erkennen sind.

Arbeitskleidung als Teil der Corporate Identity

Arbeitskleidung als Teil der Corporate Identity copyright: engelbert strauss GmbH & Co. KG

Arbeitskleidung als Teil der Corporate Identity
copyright: engelbert strauss GmbH & Co. KG

Damit wird klar, dass es sehr sinnvoll ist, auf eine einheitliche Außendarstellung zu achten und damit eine Corporate Identity, d. h. eine ganz eigene Identität, zu schaffen. Das gilt natürlich hauptsächlich für Unternehmen, die auf persönlichen Kundenkontakt angewiesen sind. Für bestimmte Branchen gelten zudem gesetzliche Regelungen, die Arbeitskleidung bzw. Arbeitsschutzkleidung vorschreiben. Dies zu klären, ist einer der vielen Aspekte bei der Gründung eines neuen Unternehmens.

Es gibt etliche Möglichkeiten, seinem Unternehmen durch eine ansprechende Kleidung ein Corporate Design, also ein einheitliches Erscheinungsbild zu verleihen. Man nehme dazu das Beispiel des Möbelhauses mit seinen gelben Shirts, die durch das aufgestickte oder geflockte Logo des Unternehmens abgerundet werden. Oder, wie in vielen Gastrobetrieben üblich, eine Schürze mit einem bestimmten Design, Schnitt und/oder Logo. Ein zusätzlicher Effekt, der für eine einheitliche Arbeitskleidung spricht, ist das Wir-Gefühl eines Unternehmens. Die Mitarbeiter sollen sich im besten Fall zusammengehörig fühlen und sich zudem mit dem Unternehmen identifizieren.

Natürlich sollte bei der Auswahl der Kleidung, insbesondere wenn sie in der Öffentlichkeit getragen wird, auf eine sehr gute Qualität geachtet werden. Dass diese unter Umständen in der Anschaffung etwas teurer ist, dürfte dabei klar sein. Auch sollten aufgestickte Logos nach etlichen Wäschen noch vorhanden bzw. erkennbar sind.

Auch steuerlich relevant

Es gibt etliche Möglichkeiten, seinem Unternehmen durch eine ansprechende Kleidung ein Corporate Design, also ein einheitliches Erscheinungsbild zu verleihen. copyright: engelbert strauss GmbH & Co. KG

Es gibt etliche Möglichkeiten, seinem Unternehmen durch eine ansprechende Kleidung ein Corporate Design, also ein einheitliches Erscheinungsbild zu verleihen.
copyright: engelbert strauss GmbH & Co. KG

Die Anschaffung einheitlicher Berufskleidung wird in vielen, wenn nicht den meisten Fällen vom Arbeitgeber gezahlt. Insbesondere natürlich dann, wenn der Gesetzgeber diese vorschreibt bzw. klar ist, dass die Kleidung nur bei der Ausübung des Berufes getragen wird. Auch die Reinigungskosten werden oft vom Arbeitgeber oder durch einen Zuschuss übernommen. Unabhängig davon, wer die Anschaffung vornimmt, können die Kosten für Kauf und Reinigung im Normalfall in der Steuererklärung als Privat- oder Betriebsausgaben angegeben werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die angeschaffte Kleidung eindeutig als Arbeitskleidung definiert werden kann, z. B. durch einheitliche Farben oder Logos. Zudem sind Rechnungen, am besten die eines Unternehmens, welches auf Berufsbekleidung spezialisiert ist, nötig.

Die Reinigungskosten können natürlich durch die Rechnung oder den Beleg der entsprechenden Reinigung nachgewiesen werden. Und selbst, wenn man als Arbeitnehmer seine Arbeitsbekleidung selbst wäscht, ist es möglich, die dadurch entstehenden Kosten in seine Steuererklärung aufzunehmen. Man setzt diese dann als Pauschbetrag, den man ohne Nachweis ansetzen kann, ein.

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