Digitalisierung, Automatisierung und technischer Fortschritt bestimmen nicht nur gesellschaftliche Themen, sondern prägen den Arbeitsmarkt nachhaltig und schaffen neue Anforderungen an die Kompetenzen von Arbeitnehmern. Dieser Wandel erfordert Anpassungsfähigkeit nicht nur von Arbeitnehmern, sondern auch von Unternehmen, die ihre Strategien zur Personalentwicklung überdenken müssen – ein Thema, das sicher viele Unternehmen aufgrund schwacher Auftragslage lieber hintenanstellen.
Kontinuierliches Lernen und Kompetenzentwicklung des eigenen Personals ist jedoch eine wesentliche Aufgabe, die es zu meistern gilt, will ein Unternehmen zukünftig wettbewerbsfähig bleiben. Unterstützung finden Unternehmen im Qualifizierungschancengesetz, kurz: QCG. Verankert im Sozialgesetzbuch III § 82, ermöglicht es Unternehmen, ihre Mitarbeitenden kostenlos (oder kostengünstig) weiterzubilden und darüber hinaus einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent für die Zeit der Weiterbildungsteilnahme zu erhalten. Ziel des Qualifizierungschancengesetzes ist, die Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern zu stärken, die Innovationskraft von Unternehmen zu fördern und dem Fachkräftemangel durch strategische Personalentwicklungsmaßnahmen entgegenzuwirken.
Kernpunkte des Qualifizierungschancengesetzes
Seit der Einführung im Jahr 2019 und den Erweiterungen im Jahr 2024 hat sich das QCG als ein zentraler Baustein in der deutschen Weiterbildungslandschaft etabliert. Es richtet sich vor allem an Arbeitnehmer, deren Berufe durch den technologischen Wandel bedroht sind, sowie an Beschäftigte, die seit mehreren Jahren keine Weiterqualifikation mehr erhalten haben. Ziel ist es, eine breite Basis von Kompetenzen zu schaffen, die den Anforderungen einer immer dynamischeren Arbeitswelt gerecht werden. Besonders relevant sind die Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen in Branchen, die vom Strukturwandel stark betroffen sind.
Vorteile für Arbeitnehmer und Unternehmen
Unternehmen profitieren von:
- Kostenlosen Weiterbildungsmaßnahmen: Abhängig von der Unternehmensgröße werden bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen, wodurch finanzielle Hürden entfallen.
- Attraktivem Lohnkostenzuschuss: Zuschüsse von bis zu 75 Prozent der Lohnkosten reduzieren die Kostenlast erheblich.
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Qualifizierte Mitarbeiter sind ein entscheidender Faktor für Innovation und Wachstum.
- Mitarbeiterbindung: Weiterbildungsangebote fördern Motivation und Loyalität der Belegschaft.
- Unterstützung in der Personalentwicklung: Finanzielle Förderung erleichtert die Umsetzung strategischer Weiterbildungsprogramme.
- Imagegewinn: Unternehmen, die in die Qualifikation ihrer Mitarbeiter investieren, gelten als attraktive Arbeitgeber.
Arbeitnehmer profitieren von:
- Zukunftssicheren Kompetenzen: Durch gezielte Weiterbildungen bleiben Arbeitnehmer auch in einem sich wandelnden Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig.
- Erhöhten Karrierechancen: Zusätzliche Qualifikationen schaffen neue berufliche Perspektiven und verbessern Aufstiegschancen.
- Flexibilität: Modular und berufsbegleitend aufgebaute Kurse erleichtern die Integration in den Arbeitsalltag.
- Beruflicher Sicherheit: Arbeitnehmer, die sich aktiv weiterbilden, sind weniger von Jobverlust durch Automatisierung bedroht.
- Unternehmen sollten bei der Auswahl der Weiterbildung vor allem auf die Flexibilität und Kombinierbarkeit der Maßnahme achten: Flexible Weiterbildungen ermöglichen es den Arbeitnehmern, sich ihre Lernzeit frei einzuteilen und so weiterhin im fortlaufenden Tagesgeschäft weiterzuarbeiten. Modulare Maßnahmenkonzepte wiederum haben für Arbeitgeber den Vorteil, dass sich Themen und Schwerpunkte individuell den unternehmenseigenen Personalentwicklungszielen anpassen lassen.
So funktioniert das Qualifizierungschancengesetz
Die Beantragung der Fördermittel erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit. Arbeitgeber und Arbeitnehmer identifizieren gemeinsam geeignete Weiterbildungsmaßnahmen und reichen die entsprechenden Anträge beim eigens dafür eingerichteten Arbeitgeber-Service ein. Der Fördermittelantrag besteht aus mehreren Formularen, die u. a. zur Berechnung der Förderhöhe sowie des Lohnkostenzuschusses dienen. Ist der Förderantrag genehmigt, wird der Bildungsgutschein bzw. ein Bewilligungsbescheid ausgestellt.
Voraussetzungen für die Förderung:
- Zielgruppe: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
- Externer Träger: Die Maßnahme darf nicht durch eine interne Personalabteilung durchgeführt werden.
- Weiterbildungsinhalte: Gefördert werden Maßnahmen, die über Pflichtschulungen und kurzfristige Anpassungsschulungen hinausgehen. Die Maßnahme muss mindestens 120 Stunden umfassen.
- AZAV-Zulassung: Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die über eine AZAV-Zulassung verfügen.
Förderhöhe:
- Bis 50 Mitarbeiter: 100 Prozent Lehrgangskosten, 75 Prozent Lohnzuschuss
- 50 bis 499 Mitarbeiter: 50 Prozent Lehrgangskosten, 50 Prozent Lohnzuschuss
- Ab 500 Mitarbeiter: 25 Prozent Lehrgangskosten, 25 Prozent Lohnzuschuss
Praktische Anwendungsbeispiele
Ein kleines Unternehmen mit 45 Mitarbeitenden möchte seine Marketingabteilung im Bereich Online-Marketing stärken. Durch das Qualifizierungschancengesetz kann es für die Weiterbildung seiner Mitarbeiter staatliche Unterstützung erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dabei 100 Prozent der Lehrgangskosten und bezuschusst die Lohnkosten während der Weiterbildung mit 75 Prozent. Das Unternehmen wählt eine zertifizierte Weiterbildung im Online-Marketing, die flexibel und berufsbegleitend absolviert werden kann. Nach erfolgreicher Antragstellung profitieren die Mitarbeiter von aktuellem Fachwissen, während das Unternehmen seine Wettbewerbsfähigkeit im digitalen Markt erhöht.
Das ist wichtig für die Antragstellung
Damit Unternehmen und Mitarbeitende die Vorteile des Qualifizierungschancengesetzes bestmöglich nutzen können, ist ein gutes Verständnis des Förderprozesses wichtig. Eine sorgfältige Auswahl geeigneter Weiterbildungsangebote ist zudem entscheidend, um den größtmöglichen Nutzen zu erzielen. Auch wenn das Gesetz noch nicht allen bekannt ist, bietet es große Chancen zur Fachkräftesicherung und -entwicklung. Durch den weiteren Ausbau digitaler Verwaltungsprozesse wird die Antragstellung zudem zunehmend vereinfacht.
Das Deutsche Institut für Marketing, DIM, stellt umfangreiche Informationsangebote bereit, die Unternehmen und Beschäftigte dabei unterstützen, sich über passende Fördermöglichkeiten und den Ablauf der Antragstellung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes zu orientieren. Das DIM bietet eine Vielzahl an Lehrgängen, die praxisnah und zukunftsorientiert gestaltet sind. Mit einer modularen Struktur können Teilnehmer ihre Weiterbildung optimal auf ihre beruflichen Anforderungen abstimmen.
Fazit
Das Qualifizierungschancengesetz ist ein wertvolles Instrument, um den Herausforderungen des digitalen Wandels zu begegnen. Es ermöglicht Arbeitnehmern, zukunftssichere Kompetenzen zu erwerben, und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Eine zielgerichtete Nutzung und eine fundierte Beratung sind der Schlüssel, um die Potenziale dieses Gesetzes voll auszuschöpfen. Letztlich profitieren nicht nur Unternehmen und Arbeitnehmer, sondern auch die gesamte Gesellschaft von einem nachhaltig gestalteten Arbeitsmarkt.
Bildquellen
- Arbeitsmarkt im Wandel: Foto von Centre for Ageing Better auf Unsplash