Oft hört man den Begriff Mittelschicht, aber wer genau gehört dazu? Wo sind die Grenzen? Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln hat nun eine neue Definition erarbeitet, basierend auf wissenschaftlichen Daten, ausgedrückt in Einkommensgrenzen.
Ökonomen verwenden meist das mittlere Einkommen der Gesellschaft, ausgerechnet mit dem Median, um die Mittelschicht zu beschreiben. Die untere und obere Abgrenzung wird damit nicht beschrieben. Das IW Köln hat Wissenschaftler dazu beauftragt, diese Grenzen herauszufinden. Sie gingen dabei in zwei Stufen vor. Erst einmal wurde eine soziokulturelle Mitte ermittelt, anhand der Kriterien Bildung und Erwerbstätigkeit. Im zweiten Schritt schaute man sich die vorherrschenden Einkommensbereiche an. Dr. Niehues und Dr. Stockhausen veröffentlichten in ihrer Studie „Wer zählt zur Mittelschicht“ für das IW Köln folgendes Ergebnis: „Demnach gehört eine Person zur Mittelschicht im engen Sinne, wenn ihr bedarfsgewichtetes Haushaltsnettoeinkommen zwischen 80 Prozent und 150 Prozent des Medians liegt.
Durch die zusätzliche Differenzierung einer unteren (60 bis 80 Prozent) und oberen Mitte (150 bis 250 Prozent) wird die zahlenmäßige Häufigkeit mittelschichtstypischer Berufe und Qualifikationen rund um den Kern der Einkommensmittelschicht herum berücksichtigt.“ Das Einkommen wird dabei mit Bedarfsgewichtung angeschaut, d. h., es berücksichtigt, dass das Leben günstiger wird, wenn mehrere Menschen zusammenleben, und dass Erwachsene mehr Geld benötigen als Kinder. Die Allgemeine Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften (ALLBUS) hatte Menschen befragt, ob sie sich mit der Mittelschicht identifizieren. 2023 zählten sich vom Gefühl her 55,5 Prozent der Leute dazu, weitere 17 Prozent fühlten sich der oberen Mittelschicht zugehörig.
Die Mittelschichts-Definition
Gemäß der europäischen Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) lag das mittlere bedarfsgewichtete Nettoeinkommen im Jahr 2022, unter Berücksichtigung von Nettomietvorteilen bei selbst genutztem Wohneigentum, bei 2312 Euro monatlich. Das Ergebnis: Laut IW-Definition zählte ein Alleinlebender im Jahr 2022 zur Mittelschicht, wenn er zwischen 1850 Euro und 3470 Euro monatlich netto an Einkommen erzielte. Zur unteren Mitte gehörte dieser bei 1390 Euro bis 1850 Euro und zur oberen Mitte bei 3470 Euro bis 5780 Euro. Ein Paar mit zwei Kindern unter 14 Jahren zählte zur Mittelschicht zwischen 3880 Euro und 7280 Euro. Es gehörte zur unteren Mitte bei 2910 Euro bis 3880 Euro und zur oberen Mitte von 7280 Euro bis 12140 Euro.
Ein Paarhaushalt ohne Kinder lag zwischen 2770 Euro und 5200 Euro in der Mittelschicht. Die untere Mitte lag bei dieser Gruppe bei 2080 Euro und die obere Mitte von 5200 bis 8670 Euro. Insgesamt zählte mit 48 Prozent im Jahr 2022 jeder Zweite zur Mittelschicht – so war auch die Gewichtung in Ergebnissen Jahre zuvor.
Relativ gesehen als reich galt, wer in einem Singlehaushalt monatlich netto ab 5780 Euro erzielte – das sind 2,5-mal mehr als der Median. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind unter 14 war die Grenze bei über 7510 Euro, bei Paaren ohne Kinder bei über 8670 Euro netto monatlich. Bei einem Paarhaushalt mit einem Kind unter 14 lag die Grenze bei 10.400 Euro und bei einem Paarhaushalt mit zwei Kindern unter 14 bei über 12.140 Euro. Diese Schicht macht weniger als 4 Prozent aus.
Als relativ arm galt man als Single unter 1390 Euro monatlich netto, bei Alleinerziehenden mit einem Kind unter 14 Jahren unter 1800 Euro und bei einem Paarhaushalt ohne Kinder bei unter 2080 Euro. Bei einem Netto-Einkommen unter 2500 Euro galt man als Paar mit einem Kind unter 14 als relativ arm und bei einem Paarhaushalt mit zwei Kindern unter 14 unter 2910 Euro. Weitere Ergebnisse: Alleinstehende Rentner sind überdurchschnittlich vom Armutsrisiko bedroht, ein Vollzeiterwerb verringert dieses Risiko deutlich. Eine reine Einkommensbetrachtung zeigt aber keine vollständige Abbildung der Wohlstandssituation, z. B. haben Ältere tendenziell mehr Geld angespart als junge Leute.
(Karoline Sielski)
