Startseite Finanzen & Märkte Testamentsvollstreckung mit Herz und Hirn

Testamentsvollstreckung mit Herz und Hirn

Sich frühzeitig um den Nachlass zu kümmern, vermeidet Unklarheiten und bewahrt den Frieden unter den Erben

by Redaktion

In Deutschland wird jedes Jahr Vermögen im Wert von schätzungsweise 200 bis 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge gehen allein zwischen 2015 und 2024 insgesamt rund 3,1 Billionen Euro auf die nächste Generation über. Etwas mehr als 1,4 Billionen Euro davon in Form von Barvermögen und Wertpapieren, knapp 1,3 Billionen Euro in Form von Immobilien.

Wer Vermögen zu vererben hat, kommt nicht umhin, sich besser früher als später Gedanken über dieses sensible und anspruchsvolle Thema zu machen. Nicht allein um des eigenen Seelenfriedens willen, sondern auch des Friedens unter den Erben. Eine frühzeitige Planung ist daher mehr als empfohlen, um Unklarheiten und mögliche Konflikte von Anfang an zu vermeiden. „Der letzte Wille“, so heißt das Testament umgangssprachlich, scheint allerdings das komplexeste und schwierigste Schriftstück zu sein, das wir in unserem Leben auf Papier bringen. Daher versuchen es die einen leider gar nicht erst, die anderen mithilfe Dritter. Nicht selten wird in dem Zusammenhang ein Testamentsvollstrecker eingesetzt.

Nachlassplanung und Testamentsvollstreckung in einer Hand

Manche Vermögende bestimmen enge Freunde oder nahe Angehörige zu ihrem Testamentsvollstrecker. Das Problem ist, dass diese die genauen Vermögensverhältnisse oft nur unzureichend kennen oder keine Erfahrung in Nachlassangelegenheiten haben und zudem mit dem Vermögensinhaber altern. Es ist also kein Wunder, wenn sie sich überfordert fühlen oder sich gegenüber den Erben in einer persönlich heiklen Situation sehen. So kommt es dann regelmäßig zur Ausschlagung des Amtes durch die sorgfältig ausgewählte Vertrauensperson. In solchen Fällen ist es daher ratsamer, einen Akteur zu betrauen, der den letzten Willen des Erblassers ebenso kenntnisreich wie gewissenhaft umsetzen kann.

Eine Möglichkeit dafür, die in der Diskussion mehr Beachtung verdient, ist die Beauftragung eines vertrauenswürdigen, eventuell bereits seit vielen Jahren vertrauten Vermögensverwalters. Indem dieser die Expertise eines professionellen Vermögensspezialisten mit der eines qualifizierten Testamentsvollstreckers vereint, bietet er die besten Voraussetzungen für eine reibungslose Übertragung eines Vermögens auf die nächste Generation. Der Vermögensverwalter B&K Vermögen hat sich aus ebendiesem Grund schon früh dazu entschieden, Nachlassplanung und Testamentsvollstreckung als eigenständiges Beratungsangebot für seine Kunden anzubieten. Im Rahmen der Testamentsvollstreckung ordnen die Experten insbesondere den Nachlass, regeln eventuelle Verbindlichkeiten, kümmern sich um die Erbschaftsteuererklärung und verteilen schließlich das Erbe exakt nach den Vorgaben im Testament.

Einfühlungsvermögen benötigt

Das Unternehmen legt bei der Nachfolgeplanung auch größten Wert darauf, den Erblasser und die einzubeziehenden Familienangehörigen von Anfang behutsam an die mit einer Nachfolgeplanung verbundenen Herausforderungen heranzuführen und ihnen bei jedem Schritt zur Seite zu stehen. Am Anfang steht dabei ein weißes Blatt Papier. Der Kunde berichtet vollkommen formfrei von seinem „letzten Willen“, welcher dann zunächst gemeinsam „hemdsärmlig“ ausformuliert wird; Für und Wider einer Testamentsvollstreckung werden besprochen und deren Notwendigkeit wird sondiert. Im weiteren Verlauf begleiten die Experten des Vermögensverwalters das Erstellen eines passgenauen Testaments mit Herz und Hirn und bringen ihre Erfahrung als unabhängiger Vermögensverwalter aus vielen Praxisfällen der Vergangenheit ein. Sie bauen dabei auch die Brücke zwischen dem Kunden, einem steuerlichen Berater sowie einem rechtlichen Berater, denn das Hinzuziehen ist ratsam. Die Themen in diesem Beratungsfeld sind so vielfältig wie komplex. Vorsorgevollmacht, Betreuungsrecht, Patientenverfügung sind weitere regelungswürdige Dokumente. Auch hier gilt es für den Kunden rechtzeitig den Stift anzusetzen.

Auch steuerliche Aspekte rücken immer weiter in den Fokus. Das ergibt sich gerade in jüngster Zeit aus der gesetzlichen Anpassung des Bewertungsgesetzes bei der Vererbung und Verschenkung von Immobilien ab 2023. Diese werden seit Beginn dieses Jahres höher bewertet. Experten gehen von Steigerungen um 20 bis 30 Prozent aus – was eine sorgfältige und vorausschauende Planung des Erbes umso wichtiger macht. Wenn es um erbschafts- und schenkungsteuerliche Fragen geht, bedient sich B&K Vermögen beispielsweise daher immer öfter des eigenen Netzwerks an Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern, sofern die Kunden die Expertise ihrer Berater nicht einschätzen können oder auch keine qualifizierten Kontakte zu Beratern mit diesem Spezial-Know-how haben.

Die wichtigsten Formen der Testamentsvollstreckung

Insbesondere zwei Formen der Testamentsvollstreckung verdienen besondere Beachtung: erstens die Abwicklungsvollstreckung und zweitens die sogenannte Dauertestamentsvollstreckung. Bei der Abwicklungsvollstreckung ist es von unschätzbarem Vorteil, dass der Verwalter mit der Vermögens- und Familiensituation seiner Mandanten bestens vertraut ist und sich umfassend und aktiv für ihren letzten Willen einsetzen kann. Diese Tätigkeit bedeutet auch für die Familie eine erhebliche zeitliche wie organisatorische Entlastung. Sie kann zwar die emotionalen Belastungen der Angehörigen nicht mildern, unnötige Streitigkeiten aber sollten sich damit in jedem Fall verhindern lassen. Mit Sicherheit können sich alle darauf verlassen, dass die Vermögen der Mandanten des Vermögensverwalters bis zur vollständigen Umsetzung des im Testament festgeschriebenen Willens unter dessen Verwaltung bleiben.

Die zweite Form der Testamentsvollstreckung ist die Dauertestamentsvollstreckung. Sie ist zu empfehlen, wenn ein gesamter Nachlass oder Erbteile für einzelne Miterben eine bestimmte Zeit verwaltet werden sollen. Dies kann der Fall sein, wenn es minderjährige Erben gibt oder junge Erwachsene mit dem Tod der Eltern konfrontiert werden, die noch nicht in der Lage sind, sich selbst um das geerbte Vermögen zu kümmern. Auch hier gilt es, frühzeitig Vorsorge zu tragen, um auf alle Eventualitäten des Lebens vorbereitet zu sein. Auch für junge Erwachsene macht es Sinn, sich mit dem Themenkomplex auseinanderzusetzen. Gerade für die aktuelle Erbengeneration der Millennials gehören Gedanken über den eigenen Tod verständlicherweise nicht zu den Themen, mit denen sie sich beschäftigen möchten. In dieser Lebensphase bestimmen zahlreiche private oder berufliche Ziele den Alltag und Prioritäten werden anders gesetzt. Dennoch stellt sich auch für sie irgendwann die Frage, was mit ihren Vermögen eines Tages geschehen soll, wie es am besten weiter verwaltet, angelegt und vererbt werden soll. Spätestens in der Kombination minderjähriger Kinder und Immobilieneigentum ergeben sich Konstellationen, in denen ein Testament und die Verfügung eines Testamentsvollstreckers unerlässlich sind.

Fazit: einfach machen!

Abschließend bleibt zu sagen: Sich mit allen den oben aufgeführten Themen auseinanderzusetzen, bleibt niemandem von uns erspart. Je früher man Antworten auf die unvermeidlichen Fragen erhält, desto entspannter lässt sich das Leben genießen. Packen Sie es an!

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe DIE WIRTSCHAFT 04.2023

Bildquellen

  • pexels-alena-darmel-7641842: Foto von Alena Darmel: https://www.pexels.com/de-de/foto/hande-tisch-unterlagen-vertrag-7641842/

Weitere spannende Beiträge

Die Wirtschaft Logo
Weis Wirtschaftsmedien GmbH
DIE WIRTSCHAFT KÖLN

Hahnenstraße 12
50667 Köln

Tel.: 0221 – 47 43 924

Allgemeine Redaktion:
info@diewirtschaft-koeln.de

Online-Redaktion:
online@diewirtschaft-koeln.de

Werbung:
werbung@diewirtschaft-koeln.de

© Copyright 2022 – DIE WIRTSCHAFT KÖLN – Weis Wirtschaftsmedien GmbH – Alle Rechte vorbehalten.