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Bundeskabinett beschließt Entwurf des Weiterbildungsgesetzes

by Redaktion

Damit die Arbeitnehmer von heute die Arbeit von morgen bewältigen können, hat die Bundesregierung neue Möglichkeiten in Form des sogenannten Weiterbildungsgesetzes geschaffen. Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung wurde Ende März vom Bundeskabinett beschlossen.

Mit dem Weiterbildungsgesetz werden die bereits bestehenden Möglichkeiten zur Aus- und Fortbildung erweitert und ergänzt. Dazu soll ab 1. Dezember 2023 ein Qualifizierungsgeld sowie ab 1. April 2024 eine Ausbildungsgarantie eingeführt werden. Außerdem werden bereits zum 1. Juni 2023 die möglichen Erstattungen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit verlängert.

Berufliche Weiterbildung während Kurzarbeit

Bereits jetzt können sich Unternehmen die Kosten, die während einer Weiterbildung ihrer in Kurzarbeit befindlichen Arbeitnehmer anfallen, vollständig oder teilweise erstatten lassen. Zudem können Arbeitgebern Sozialversicherungsbeiträge, die sie allein tragen, zur Hälfte erstattet werden, sofern die Bildungsmaßnahmen bestimmten Standards entsprechen. Diese Möglichkeit, die eigentlich Mitte des Jahres enden sollte, wird im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes um ein Jahr bis 31. Juli 2024 verlängert.

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Durch das neue Gesetz sollen die Beschäftigten aller Unternehmen von der Weiterbildungsförderung profitieren. Feste Fördersätze für Unternehmen sollen Weiterbildung und Förderung noch attraktiver und verlässlicher machen. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht daher das Qualifizierungsgeld. Gedacht ist das Qualifizierungsgeld für Unternehmen, die besonders mit dem Strukturwandel zu kämpfen haben. Mit der zielgerichteten Qualifizierung soll erreicht werden, dass Arbeitnehmer, denen ansonsten Jobverlust droht, im Unternehmen bleiben können. Die betroffenen Beschäftigten werden freigestellt und gehen in eine Weiterbildungsmaßnahme. Während dieser Maßnahme erhalten sie von ihrem Arbeitgeber keinen Lohn, sondern das erwähnte Qualifizierungsgeld von der Bundesagentur für Arbeit.

Beim Qualifizierungsgeld handelt es sich um eine Lohnersatzleistung. Die Höhe beträgt daher zwischen 60 und 67 Prozent des Nettolohnes. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Leistung durch eigene Zahlungen aufzustocken. Damit die Arbeitnehmer in der Lage sind, durch die Weiterbildung ggf. auch einen neu qualifizierenden Berufsabschluss zu erwerben, beträgt die Dauer der Förderung bis zu dreieinhalb Jahren. Voraussetzung für die Förderung ist, dass im betroffenen Betrieb mindestens 20 Prozent (bei Betrieben mit weniger als 250 Arbeitnehmern zehn Prozent) der Beschäftigten innerhalb von drei Jahren durch den Strukturwandel bedingten Qualifizierungsbedarf aufweisen. Außerdem werden eine Betriebsvereinbarung sowie ein betriebsbezogener Tarifvertrag benötigt. Zudem muss der Träger der Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung zugelassen sein.

Ausbildungsgarantie für betriebliche Berufsausbildungen

Das Ziel der Ausbildungsgarantie ist es, junge Menschen bei der Aufnahme und dem erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Ausbildung zu unterstützen. Dafür werden bereits vorhandene unterstützende Angebote der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters mit den neuen gesetzlichen Möglichkeiten kombiniert. So werden zukünftig Berufsorientierungspraktika gefördert, während derer sich Jugendliche in Ausbildungsbetrieben über dort vorhandene Berufsbilder informieren können. Nach Möglichkeit sollen sie noch im selben Jahr eine Ausbildung dort beginnen können. Dazu werden die Regelungen zur Einstiegsqualifizierung flexibilisiert.

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Zudem können Fahrkosten und unter Umständen Unterkunftskosten übernommen werden. Sollte sich der Ausbildungsbetrieb in einer anderen Region befinden und müssen die jungen Menschen daher ihr bisheriges Wohnumfeld verlassen, ist es möglich, einen Mobilitätszuschuss zu erhalten. Insgesamt sollen sie über dieses Langzeitpraktikum nach Möglichkeit direkt in eine betriebliche Ausbildung starten. Jugendliche, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden konnten, weil sie in einer Region mit geringen entsprechenden Möglichkeiten leben, sollen künftig einen Rechtsanspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung erhalten.

(Monika Eiden)

Bildquellen

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