Kleinunternehmen in Köln gründen

Von der Idee zur Anmeldung – so geht Gründen in Köln

by Jana Leckel
Zwei Frauen netzwerken hinsichtlich Businessgründung miteinander

Ein Kleinunternehmen, nicht zu verwechseln mit einem Kleingewerbe, bezeichnet eine unternehmerisch tätige Organisation, bei deren Tätigkeiten bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden (§ 19 UStG). Für Gründer in Köln ist diese Unternehmensform besonders attraktiv. Die Stadt bietet schließlich ein dichtes Business-Netzwerk, zahlreiche Förderangebote und einen regionalen Markt, der sich für Start-ups und Selbstständige bestens eignet.

Die Infrastruktur in Köln begünstigt kurze Wege zu Behörden, Kammern und Förderstellen. Ein echter Vorteil in der Anfangsphase. Und auch die Nähe zu Hochschulen und Forschungsinstituten macht den Standort für innovationsgetriebene Vorhaben attraktiv. Wer mit kleinem Budget startet, findet zudem in Co-Working-Spaces, Gründerzentren und digitalen Netzwerken schnell erreichbare und niedrigschwellige Einstiegsmöglichkeiten.

Was zählt zum Kleinunternehmen und was nicht?

Steuerlich gilt: Im Vorjahr darf der Gesamtumsatz nicht über 25.000 € liegen, im laufenden Kalenderjahr nicht über 100.000 €. Ausschlaggebend ist ferner, dass sich diese Zahlen explizit auf den Umsatz beziehen und nicht auf den Gewinn. Letzterer spielt für die Kleinunternehmerregelung nämlich keine Rolle.

Besonders vorteilhaft ist, dass Umsatzsteuer-Ausweis und Vorsteuer-Abzugspflicht entfallen, was die Buchhaltung erheblich vereinfacht. Gerade Kleinunternehmen mit geringem Investitionsbedarf haben dadurch einen organisatorischen Vorteil. Das gilt allerdings nur, wenn sie überwiegend private oder nicht vorsteuerabzugsberechtigte Kunden bedienen, da in solchen Fällen kaum oder gar keine Ausgaben für Betriebsmittel oder Anschaffungen anfallen, für die Vorsteuer geltend gemacht werden könnte.

Da sie im Rahmen dieser Regelung keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen, sparen sie sich den administrativen Aufwand, der mit der monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung verbunden ist. Gleichzeitig können sie ihre Leistungen ohne Umsatzsteuer anbieten, was ihnen insbesondere im Wettbewerb mit umsatzsteuerpflichtigen Anbietern einen Vorteil verschafft. Vorausgesetzt, ihre Kunden sind Privatpersonen oder nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen, für die der Bruttopreis zählt.

Weil der Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer aufschlägt, kann er seine Leistungen günstiger anbieten oder bei gleichen Preisen eine höhere Marge erzielen. Da er ohnehin keine nennenswerte Vorsteuer abziehen könnte, entsteht dadurch kein finanzieller Nachteil.

Wie man ein Kleinunternehmen in Köln gründet

Im ersten Schritt benötigen Gründer eine Geschäftsidee und einen Businessplan. Eine fundierte Marktanalyse mit Datenmaterial zu relevanten Branchen in Köln verschafft einen ersten Überblick.
Anschließend muss eine Rechtsform gewählt werden: Einzelunternehmen oder GbR sind unkompliziert und kostengünstig. Weiter geht es mit den erforderlichen Unterlagen zum Gewerbeamt der Stadt Köln, um das Unternehmen offiziell anzumelden.

Die steuerliche Erfassung erfolgt online über den sogenannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, der beim zuständigen Finanzamt Köln eingereicht wird. In diesem Formular geben Gründer unter anderem an, ob sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen möchten; eine Entscheidung, die bereits zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit verbindlich getroffen werden muss. Zusätzlich sind bestimmte Pflichtbeiträge zu leisten. Dazu gehört die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, die für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz verantwortlich ist.

Außerdem ist eine Pflichtmitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer Köln erforderlich, die mit einem jährlichen Beitrag ab circa 150 Euro verbunden ist. Handwerksbetriebe müssen sich zusätzlich bei der Handwerkskammer Köln registrieren.

Kosten und Finanzierung realistisch planen

Die Startkosten setzen sich zusammen aus Gewerbeanmeldung (26 €), Büroausstattung, ggf. Betriebsmitteln, Versicherungen und ersten Marketingmaßnahmen. Meist fallen insgesamt 5.000–15.000 € an. Ein wichtiger Erfolgsfaktor ist obendrein eine Liquiditätsplanung für 12 Monate, die Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellt.
Da die Gründungskosten teilweise hoch ausfallen, lohnt sich die zeitnahe Auseinandersetzung mit Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermitteln. Zu den in Anspruch nehmbaren Fördermöglichkeiten zählen unter anderem:

Mikrokredite NRW bis zu 50.000 €
● Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
● Regionale Programme von Stadt Köln, Land NRW und Bund

Steuerliche Themen in der Praxis

Die Buchhaltung gehört auch bei Kleinunternehmen zu den gesetzlichen Pflichten, wenn auch in vereinfachter Form. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, muss auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, darf im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Das lohnt sich insbesondere dann, wenn der Großteil der Kundschaft aus Privatpersonen besteht und wenige größere Investitionen geplant sind.

Wichtig: Die Entscheidung für oder gegen die Regelbesteuerung sollte bereits bei der steuerlichen Erfassung getroffen werden; sie bindet nämlich für mindestens fünf Jahre.
In den meisten Fällen reicht eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) aus, um die Einkommensteuer zu ermitteln. Eine Bilanzpflicht besteht erst ab höheren Umsatz- oder Gewinnschwellen oder bei bestimmten Rechtsformen wie der GmbH.

Unabhängig davon empfiehlt es sich dringend, ein separates Geschäftskonto zu führen. Die Trennung von privaten und geschäftlichen Ausgaben vereinfacht schließlich die Buchführung und hilft bei der Übersicht und Liquiditätskontrolle; ob allein oder gemeinsam mit dem Steuerberater. Für die tägliche Verwaltung greifen viele Gründer inzwischen auf digitale Lösungen wie Cloud-basierte Buchhaltungstools zurück. Eine gute Option für den Einstieg bietet zudem eine Rechnungssoftware speziell für Kleinunternehmen, die alle Basisfunktionen wie Rechnungserstellung, Kundenverwaltung und Angebotswesen abdeckt.

Netzwerke und kostenlose Beratung in Köln

Der Ausbau des eigenen Netzwerks ist besonders ausschlaggebend für Kleinunternehmer in der Anfangsphase, um wichtige Kontakte zu knüpfen und um vom Know-how bereits erfahrener Unternehmer zu profitieren. In Köln finden Gründende darum vielfältige Unterstützung:

● Das Startercenter NRW im IHK-Haus bietet Beratung, Workshops und Musterverträge.
● Die IHK Köln unterstützt bei Businessplan, Marktstudien, Rechtsformen etc.
● Im Gründungsnetzwerk Köln (GNK) treffen sich regelmäßig neue Gründer zum Austausch.
● Co‑Working‑Spaces wie STARTPLATZ, Gateway oder Solution Space bieten flexible Büros, Events und Mentoren

 

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